Sie sind auf der Suche nach einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit? Liegt Ihnen der Beschützerinstinkt im Blut und haben Sie keine Probleme damit verantwortungsvoll auf fremde Personen aufzupassen bzw. auf Sie Acht zu geben? Dann sollten Sie sich eventuell die Frage stellen, ob eine Ausbildung zum Personenschützer*in für Sie in Frage kommt.

 

Die wichtigsten Informationen von der Bewerbung bis hin zum Berufsbild wollen wir Ihnen gerne näherbringen und aufzeigen, welche Einzelheiten für Ihre Bewerbung, Motivationsschreiben, Lebenslauf usw. wichtig sind und Sie bei Ihrem Berufswunsch beachten sollten.

Wir unterstützen Sie professionell bei Ihrem Vorhaben und helfen Ihnen die Tücken in einer Bewerbungsmappe zu umgehen und Ihren Lebenslauf entsprechend zu optimieren. Hier finden Sie hilfreiche Informationen.

Berufsprofil Personenschützer*in

Der Personenschutz stellt einen speziellen Fachbereich im Bereich Schutz und Sicherheit dar. Es gibt zwei Möglichkeiten welche wir Ihnen erläutern wollen:

  1. Möglichkeit:

Sie können sich direkt zum Personenschützer*in ausbilden lassen.

 

  1. Möglichkeit:

Sie absolvieren eine Ausbildung im Bereich Schutz und Sicherheit und spezalisieren sich hierdurch auf Personenschutz.

Diese Tätigkeit verlangt absolute Wachsamkeit, schnelles Reaktionsvermögen und besonnenes Verhalten in Konfliktsituationen. Infolgedessen ist er extrem anspruchsvoll und verlangt von Ihnen Ihren Schutzbefohlenen ihr Leben anvertrauen und dass Sie für ihre körperliche Unversehrtheit Sorge tragen.

Ein professioneller Umgang ist in diesem Beruf absolute Pflicht und keine Frage. Denn ein Personenschützer*in muss imstande sein, in den unterschiedlichen Situationen des Berufes eine ruhige und objektive Haltung einzunehmen. Neben dem aktiven Personenschutz ist der Beruf auch mit viel Verwaltungsarbeit verbunden. Denn man begleitet Personen von unterschiedlichen Start- und zu verschiedenen Zielorten. Das erfordert exakte Planung und Kenntnisse zu den jeweiligen Umgebungen.

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Ausbildung Personenschützer*in

Für den staatlichen Dienst führt die Qualifikation zum Personenschützer*in ausschließlich über eine Ausbildung bei Polizei oder der Bundeswehr.

Für den privatwirtschaftlichen Bereich sind spezielle Sicherheitsakademien für den Personenschütz dir richtige Anlaufstelle. Hier nimmst man an einem IHK-zertifizierten Lehrgang teil.

Die Ausbildung zum Personenschützer*in befasst sich zunächst hauptsächlich mit der Personenschutzdienstkunde. Man beschäftigt sich mit Sicherheitsanalysen und Schutzkonzepten sowie Observations- und Aufklärungstechniken.

Die Personenschutzausbildung umfasst auch die Schulung zu Gefahren- und Krisensituationen. Sie lernen auch wie man im Notfall lebensrettende Sofortmaßnahmen anwendet. Auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen gehören zu den Lehrinhalten.

Zwei, der wesentlichen Ausbildungsgrundpfeiler sind das Fahren im Personenschutz sowie der Schusswaffengebrauch. Um letztere Kenntnisse nachzuweisen, ist man zur Teilnahme an einer Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG verpflichtet.

Die Dauer für die Ausbildung im Personenschutz liegt in der Privatwirtschaft üblicherweise bei sechs Monaten. Im staatlichen Personenschutz richtet sie sich danach, ob sie bei Polizei oder Bundeswehr erfolgt.

Besonders Angebote für die privatwirtschaftliche Ausbildung sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Hier gibt es eine deutlich größere Anzahl an Anbietern als im staatlichen Bereich. Dementsprechend existieren hier auch leider Lehrgänge, die von der fundierten Ausbildung zum/zur Personenschützer/in abweichen. Halten Sie sich am besten an renommierte Sicherheitsakademien und holen sich genaue Erkundigen zum jeweiligen Bildungsanbieter ein.

 

Gehalt Personenschützer*in

Das Gehalt eines Personenschützers/ einer Personenschützerin richtet sich danach, ob man diesen Beruf im staatlichen oder privaten Dienst ausübt. Demnach fallen für die Ausbildung unterschiedliche Kosten an. So besteht die Möglichkeit, diese Tätigkeit durch einen Leistungsträger übernehmen zu lassen, wie die Agentur für Arbeit.

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Das durchschnittliche Gehalt eines Personenschützers/ einer Personenschützerin liegt in Deutschland bei ca. 3.000,00 €. Möglich sind natürlich aus Gehaltsspannen bis zu 6.000,00 €. Es hängt, wie so oft, mit dem jeweiligen Auftrag und der Wichtigkeit der schutzbedürftigen Personen ab. Zudem sind auch Unternehmen und Einsatzorte ausschlaggebend.

 

Als Personenschützer*in bewerben

Wenn Sie eine professionelle Bewerbung als Personenschützer*in schreiben wollen, jedoch nicht wissen worauf Sie im Anschreiben und der Bewerbung im Detail achten müssen damit Sie Erfolg haben, dann helfen wir Ihnen gerne eine professionelle Bewerbungsmappe zusammenzustellen. Dazu gehören u. a. Motivationsschreiben, Anschreiben, Bewerbung, Lebenslauf und die Zusammenstellung Ihrer bisherigen Zeugnisse, Fortbildungen etc.

Gerne können Sie sich Ihre Bewerbung auf Sie persönlich zugeschnitten auch schreiben lassen.

Das Team von Gekonnt Bewerben bietet Ihnen die professionelle Hilfe, die Sie benötigen, um eine Bewerbung erfolgreich zu verfassen, mit dem Ziel, sich als individueller Bewerber von der Maße hervorzuheben.

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